A L F R E D   B O R E S
Fachanwalt für Familienrecht und Verwaltungsrecht

 
 Unsere Geschichte


Gegründet wurde die Anwaltskanzlei in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts von Rechtsanwalt Dr. Mehn und war zunächst eine reine Strafverteidigerpraxis.

Heute besteht die Anwaltssozietät aus den Rechtsanwälten Dieter Trilsbach, Anton Jakobs, Ralf Trilsbach und Alfred Bores, die in allen Bereichen des Zivilrechts und Verwaltungsrechts tätig sind. Aufgrund ihrer Spezialisierung sind sie in der Lage, alle Rechtsfälle mit fundiertem Wissen und der erforderlichen Erfahrung zu bearbeiten, sei es in der Beratung der Mandanten, der außergerichtlichen Vertretung oder in Prozessverfahren vor den Gerichten. Das Büro hat Zugriff auf juristische Datenbanken, die es ermöglichen, auch bei nicht alltäglichen Rechtsfragen den aktuellen Stand der Rechtsprechung in kürzester Zeit zu ermitteln und für die Bearbeitung nutzbar zu machen. Der dadurch erreichte Qualitätsstandard hat dazu geführt, dass Versicherungsgesellschaften, Behörden, mittelständische Unternehmen und eine Vielzahl privater Mandanten zur Klientel der Praxis gehören.